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Informationen zum Vereinspraktikum
Wer muss ein Vereinspraktikum machen?
1. Sportstudierende der Studiengänge
- Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht (BEU) oder
- 2-Fächer-Bachelor mit dem Ziel eines Lehramts an allgemeinbildenden Schulen,
die ihr Studium im Wintersemester 2018/2019 oder früher aufgenommen haben.
Diese Studierenden müssen an Stelle eines Betriebs- und Sozialpraktikums ein Sportvereinspraktikum absolvieren (Pflichtbestandteil der Studien- und Prüfungsordnung) und werden vom Fachgebiet Sport betreut.
2. Studierende, die sich für das Erweiterungsfach im Sport für das Lehramt GHR oder Gymnasien einschreiben wollen. Hier wird der Nachweis eines Vereinspraktikums als Zulassungsvoraussetzung verlangt.
Wer muss kein Vereinspraktikum machen?
1. Sportstudierende der Studiengänge
- Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht (BEU) oder
- 2-Fächer-Bachelor mit dem Ziel eines Lehramts an allgemeinbildenden Schulen,
die ihr Studium nach dem Wintersemester 2018/2019 aufgenommen haben.
Diese müssen ein reguläres allgemeines Betriebs- und Sozialpraktikum absolvieren und werden vom Zentrum für Lehrerbildung betreut.
2. Bachelorstudierende im Studiengang berufliche Bildung (LbS).
3. Bachelorstudierende im 2-Fächer-Bachelor mit fachwissenschaftlicher Orientierung (kein Lehramt an allgemeinbildenden Schulen), wobei für diesen Studiengang ein Vereinspraktikum empfohlen wird, um später Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Welche Tätigkeiten kann man sich als Vereinspraktikum anerkennen lassen?
- Wer in Besitz einer gültigen Übungsleiter- bzw. Trainerlizenz ist und (!) mindestens zwei Jahre in einem Sportverein aktiv als Übungsleiter tätig war, kann sich diese Tätigkeit als Vereinspraktikum anerkennen lassen. Dazu muss eine offizielle Bescheinigung des Vereins vorgelegt werden und ein Bericht (ca. 12 Seiten) zur Tätigkeit im Verein angefertigt werden. Der Bericht soll eine Darstellung des Vereins, eine Übersicht zu den Schwerpunkten der Tätigkeit im Verein mit Besonderheiten und ein Fazit für die Berufsperspektive enthalten.
- Für die Anrechnung dieser Tätigkeit existiert ein gesondertes Formular (im Sportsekretariat oder zum Download unter Sport und Gesellschaft/Service erhältlich), das bei Alessa Gravemann mit den beigefügten Unterlagen (Lizenz, Bescheinigung des Vereins und dem Bericht) als Komplettpaket abzugeben ist.
- Wer eine zweijährige Tätigkeit in einem Sportverein nachweisen kann, aber keine Übungsleiterlizenz besitzt, kann sich dies für die 160h Praxisstunden im Vereinspraktikum anerkennen lassen. Dazu muss eine offizielle Bescheinigung des Vereins vorgelegt werden und ein "langer Bericht" (Vorlage_Bericht) zur Tätigkeit im Verein angefertigt werden.In diesem Fall werden alle "normalen" Formulare des Vereinspraktikums eingereicht.
- Die Tätigkeit in einem Fitnessstudio, Gesundheits- oder Jugendzentrum kann nicht anerkannt werden, weil die Tätigkeit in einem Sportverein ausgeübt werden muss.
Wo kann ein Vereinspraktikum gemacht werden?
- In allen Sportvereinen in Deutschland.
- Die Vereine sollten (muss aber nicht!) mehrspartig mit unterschiedlichen ziel- und altersgruppenbezogenen Angeboten sein. Außerdem muss eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- hauptberufliche Verwaltung oder
- Einsatz einer hauptberuflichen Sportlehrkraft oder
- praktikumsbegleitende Betreuung durch einen verantwortlichen Funktionsträger des Vereins.
- Den Sportverein sollten Sie sich selbst aussuchen.
Wann soll das Vereinspraktikum gemacht werden?
- Möglichst am Ende des Wintersemesters
- Spätestens bis zur Zwischenprüfung (4. Semester) oder bis zum Ende des BA-Studiums
- Bei Erweiterungsfach vor dem Einschreiben inklusive Abgabe des Praktikumberichts
Wie wird das Vereinspraktikum durchgeführt?
Das Vereinspraktikum kann mit 160 Stunden
- im Block oder
- semesterbegleitend
durchgeführt werden.
Welche Formalia müssen erledigt werden?
Vor dem Praktikum:
- Das Anmeldeformular sollte mit der Unterschrift des Vereinsverantwortlichen nach Möglichkeit vier Wochen vor Beginn des Praktikums in das Postfach von Alessa Gravemann gelegt werden.
Der genaue Zeitraum, ebenso wie der tägliche Zeitplan und die Inhalte des Praktikums sind mit dem Vereinsverantwortlichen festzulegen.
Nach dem Praktikum:
- Bescheinigung (Formular) durch den Vereinsverantwortlichen ausfüllen lassen.
- Bericht (mit Email-Adresse auf dem Deckblatt!!!) bis spätestens 4 Wochen nach Ende des Praktikums anfertigen und mit dem Formular „Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Vereinspraktikum“ (neben den Postfächern des Instituts oder zum Download unter Sport und Gesellschaft/Service erhältlich) sowie den Bescheinigungen als Komplettpaket in das Fach von Alessa Gravemann legen.
- Nach Durchsicht des Berichts bekommen Sie eine Email mit der Bitte Ihre Bescheinigung abzuholen und beim Prüfungsamt einzureichen. Alternativ kann die Bescheinigung nach der Bestätigung auch direkt an das Prüfungsamt weitergeleitet werden.